Der Landtag in Kiel hat am Mittwoch ein neues Gesetz zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung und Misshandlung beschlossen. Das Ziel ist es, dass möglichst alle Kinder im Land regelmäßig an den Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen. Es wird künftig verbindliche Einladungen geben. Reagieren die Eltern nach zwei Aufforderungen nicht auf eine Einladung zum medizinischen Check, werden die zuständigen Behörden informiert. CDU, SPD, Grüne und SSW stimmten für das Gesetz. Die FDP, die das Fehlen eines schlüssigen Gesamtkonzepts bemängelte, enthielt sich. Nach Angaben des Sozialministeriums sind fünf bis zehn Prozent der Neugeborenen im Land und damit 1.200 bis 2.400 im Jahr von Vernachlässigung und Gewalt bedroht. Etwa 50 Säuglinge und Kleinkinder müssten jährlich aus den Familien geholt werden, weil Leib und Leben gefährdet seien. "Verbindliches Einladungswesen"
Eine zentrale Stelle soll künftig die Daten aller Kinder im Alter von drei Monaten bis fünfeinhalb Jahren von den Meldebehörden übernehmen und mit Hilfe der Ärzte jene Kinder ermitteln, die nicht zu Früherkennungsuntersuchungen gebracht wurden. Mit dem "verbindlichen Einladungswesen" werde der Tatsache Rechnung getragen, "dass gerade Kinder aus belasteten Familien diese Angebote der Gesundheitsvorsorge signifikant seltener nutzen können als Kinder aus behütenden Familien", sagte die SPD-Sozialpolitikerin Siegrid Tenor-Alschausky. "Durchbruch beim Kinderschutz"
Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) sprach von einem Durchbruch beim Kinderschutz. Das Gesetz, das am 1. April 2008 in Kraft tritt, sei bundesweit das erste Kinderschutzgesetz dieser Art. Kinderschutz brauche eine "Kultur des Hinschauens" und "Verantwortungsgemeinschaften". Zudem will das Land auch präventive Bildungs-, Beratungs- und Qualifizierungsangebote fördern, die der Vernachlässigung und dem Missbrauch von Kindern entgegenwirken. "Traurige Fälle" nicht vermeidbar
"Wir werden auch mit diesem Gesetz so traurige Fälle, für die Namen wie Kevin oder Tim stehen, nicht ausschließen können", sagte der CDU-Sozialpolitiker Torsten Geerdts. Das Parlament wolle aber gemeinsam mit haupt- und ehrenamtlichen Partnern vor Ort alles unternehmen, um Hilfe und Beratung zu verbessern. Die Grünen stimmten dem Gesetz zwar zu, äußerten aber auch Kritik. "Insbesondere teilen wir die Kritik, dass der Arzt und die Ärztin nicht die richtige Person sind, um die Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchung nachzuweisen", sagte die Abgeordnete Monika Heinold. Damit werde das Vertrauensverhältnis zur Patientenfamilie belastet.
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Thema: Re: Kieler Landtag beschließt neues Kinderschutzgesetz Mi Apr 02, 2008 1:14 am
ich habs in den nachrichten zum teil mitbekommen mit dem neuen gesetz,ich finde wenn man der einladung zur vorsorgeuntersuchung nicht folgt sollte man den eltern das kindergelt streichen!! zumindest solange bis sie zur untersuchung gegangen sind! ich habe keine u-untersuchung verpasst-wenn ich da an meine mutter denke....die war mit mir bis zur u-4 und danach nie wieder ...erst als ich älter war ,und kein mensch hat ein ton gesagt....es gibt einfach zuviele eltern denen das egal ist,aber sobald es um geld geht können sie laufen ohne zu mucken!! naja wollt auch mal meinen senf dazu geben :) so das wars
Jennifer Forenmama
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Thema: Re: Kieler Landtag beschließt neues Kinderschutzgesetz Mi Apr 02, 2008 8:02 am
Also ich finde es sehr gut das es jetzt in Kraft getreten ist. Hoffentlich wird das auch in ganz Deutschland durchgesetzt. Finde es schon wirklich schlimm das die Kinder nicht zum Arzt kommen aber was mich glücklich macht ist das man so wirklich erkennen kann ob Misshandlungen oder Vernachlässigungen beim Kind vorliegen. Hoffe so sehr das das Kinderschutzgesetz wirklich abhält von sowas schlimmen. @ Ramona Ja das mit dem Kindergeld würde ich auch gut finden. Sollte man sich wirklich durch den Kopf gehen lassen